Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.03.1985 - 15 W 113/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,10933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 302
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 14.07.2015 - 20 W 257/13
Handelsregister: Zwangsgeld zur Erzwingung von Vorlage eines Geschäftsbriefbogens
Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn das Zwangsgeldverfahren - wie auch vorliegend - von vorneherein unzulässig war (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.1985, Az. 15 W 113/84, RPfleger 1985, 302 f, m.w.N.;… Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 391, Rn. 4). - OLG Hamm, 27.05.2008 - 15 Wx 138/08
Verfahren bei unbefugtem firmenmäßigen Gebrauch einer Unternehmensbezeichnung
Wird der Einspruch ohne Termin verworfen und bestätigt dies das Landgericht, was hier geschehen ist, so sind die Entscheidungen auf die Rechtsbeschwerde grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Rüge und ohne Sachprüfung aufzuheben, da es an einem ordnungsgemäßen Verfahren fehlt (…BayOblG a.a.O.; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 149; Senat Rpfleger 1985, 302, 303;… Jansen - Steder, a.a.O., § 134 Rdnr 8). - OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 215/91
Umfang der Verpflichtung zur Erstellung von Lageberichten zu Jahresabschlüssen …
Die Sache ist deshalb unter Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen an das Amtsgericht zur erneuten Behandlung zurückzuweisen, das insbesondere gemäß § 134 FGG einen Erörterungstermin durchzuführen haben wird (Senat Rpfleger 1985, 302 f.).